FAQ für Gruppenleiter:innen

In der Pfarrei St. Martin engagieren sich viele Jugendliche und junge Erwachsene in Messdienerschaften, Ferienlagern und Aktionsgruppen. Dieses Engagement belebt und prägt unser Gemeindeleben. Kinder- und Jugendliche erleben Gemeinschaft, lernen Neues und haben nicht zuletzt Spaß bei den vielfältigen Angeboten. Es ist uns ein großes Anliegen die engagierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu unterstützen und gleichzeitig durch Schutzkonzepte und verpflichtende Schulungen eine Kinder- und Jugendarbeit zu gewährleisten, in der sich Kinder und Jugendliche sicher und gut begleitet wissen dürfen.
Aus diesem Grund ist es für alle Engagierten in der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtend regelmäßige Schulungen zu besuchen und sich im Rahmen unseres institutionellen Schutzkonzeptes zu bewegen. Antworten auf mögliche Fragen gibt es hier:

Welche Schulungen benötige ich, um in der Kinder- und Jugendarbeit in der Pfarrei tätig zu werden?

Um als Gruppenleiter*in in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv zu sein, benötigt ihr einiges an Schulungen. Ihr müsst die Schulungen nicht alle auf einmal machen, allerdings solltet ihr euch zeitnah um Kurse und Anmeldungen bemühen.

Alle in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Leiter*innen benötigen eine sechsstündige (!) Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt. Alle fünf Jahre ist es notwendig, dass die Schulung aufgefrischt wird. Die Auffrischung dauert drei (!) Stunden und kann auch online absolviert werden. Angebote findet ihr unter Schulungen - Prävention im Bistum Münster (praevention-im-bistum-muenster.de)

Außerdem sind alle in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Personen dazu angehalten einen Gruppenleitergrundkurs zu absolvieren, in dem ihr etwas über eure neue Rolle erfahrt, über eure Rechte und Pflichten informiert werdet und pädagogisches Handwerkszeug an die Hand bekommt. Der Gruppenleitergrundkurs beträgt in der Regel 40 Stunden und kann als Wochenkurs oder als Wochenendkurs besucht werden.

Darüber hinaus ist es notwendig einen Erste- Hilfe- Kurs zu absolvieren, auch im die JuLeiCa beantragen zu können.

Wo finde ich die aktuellen Schulungsangebote?

Es gibt viele Träger die regelmäßig unterschiedliche Schulungen anbieten. In unregelmäßigen Abständen werdet ihr in euren Teamrunden über Schulungsangebote informiert. Doch darüber hinaus gibt es noch einige andere Schulungsangebote, die zum Teil auch online angeboten werden.

Kurse findest du z.B. unter:
https://www.bistum-muenster.de/mitnehmen
https://www.kjg-muenster.de/service/bildungsangebote/

Was muss ich darüber hinaus noch vorlegen?

Um in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv zu werden, benötigen wir neben den Schulungsnachweisen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, sowie den von dir unterschrieben Verhaltenskodex.

Wie komme ich an ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis?

Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis beantragst du beim Bürgerbüro deines Wohnortes. Damit dir bei der Beantragung keine Kosten entstehen, erhältst du vorab im Pfarrbüro einen Nachweis darüber, dass du das Zeugnis für dein Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit benötigst. Nach der Beantragung wird es dir per Post zugeschickt.

Führungszeugnis kannst du entweder zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros vorbeibringen oder in den Briefkasten werfen. Es wird nur eingesehen und im Anschluss daran wieder zu dir zurückgeschickt.

Was ist die JuLeiCa?

Abkürzung JuLeiCa steht für Jugendleitercard und weist dich als qualifizierte Leiter*in in in der Kinder- und Jugendarbeit aus. Eine gewisse Quote von Leiter*innen müssen im Besitz einer JuLeiCa sein, damit der Kreis Coesfeld die Kinder- und Jugendangebote finanziell fördert.

Wo kann ich meine JuLeiCa beantragen?

Deine Juleica kannst du ganz einfach online unter https://juleica-antrag.de/ beantragen. Halte dazu deinen Nachweis über deinen Gruppenleiterkurs oder deine Auffrischungskurs bereit, sowie einen Nachweis über dein Ehrenamt und einen Nachweis über einen Erste- Hilfe- Kurs bereit. Als Träger gibst du bitte „Kirchengemeinde St. Martin Nottuln“ an. Alternativ kannst du in das Suchfeld die Trägernummer eingeben (T131663). 

Welche Vorteile hat die JuLeiCa?
Du investierst viel Zeit und Mühe in dein Engagement, dies soll nicht zu deinem Nachteil sein. Daher hast du die Möglichkeit z.B. ein vergünstigtes Zugticket in Anspruch (Stichwort Juleica- Ticket Kreis Coesfeld) zu nehmen. Darüber hinaus gibt es bei vielen öffentlichen Einrichtungen Rabatte oder kostenlose Eintritte (z.B. im Freibad Nottuln). Auf der Seite Vergünstigungen https://www.juleica.de/verguenstigungen/ findest du weitere Infos.  

Was kostet der Spaß?

Für einige Schulungen (Gruppenleitergrundkurs) ist ein gewisser Geldbetrag zu zahlen (ca. 90 Euro). Wir bitten dich nach Möglichkeit die Kursgebühren vorzustrecken. Im Anschluss kannst du die Teilnahmebescheinigung mit deiner Kontoverbindung im Pfarrbüro vorbeibringen, dann erhältst zu zeitnah das Geld zurückerstattet.

Zusätzlich erhältst du beim Kreis Coesfeld für jede neue oder verlängerte JuLeiCa 75 Euro. Dafür schickst du das mit der JuLeiCa erhaltene Formular ausgefüllt an den Kreis Coesfeld (jugendamt@kreis-coesfeld.de).

Präventionsschulungen kosten in der Regel nichts. Erste- Hilfe- Kurse sind nur kostenlos, wenn sie vorab im Pfarrbüro angemeldet sind. Eine nachträgliche Erstattung ist leider nicht möglich.

Gibt es eine Alterseinschränkung bei den Schulungen?

Ja die gibt es leider. An Erste- Hilfe- Kursen kannst du erst mit genau 15,5 Jahren teilnehmen, an Präventionsschulungen ab 16 Jahren. Und wenn du einen Gruppenleitergrundkurs besuchen möchtest, musst du in den nächsten drei Monaten 16 Jahre alt werden.

Wohin mit den Nachweisen?

Für alle Schulungen, die du machst, erhältst du einen Nachweis. Bitte sende eine Kopie der Nachweise an Lena Gelsterkamp, damit sie es in ihren Unterlagen vermerken kann. Gerne kannst du dies auch per What´s App tun.

Was muss ich machen, wenn meine JuLeiCa abgelaufen ist?

Die Juleica läuft alle drei Jahre ab. Um die Juleica aufzufrischen muss du insgesamt acht Stunden an Fortbildungen nachweisen. Es ist eine Kombination aus mehreren Kursen möglich, diese können auch online stattfinden. Mögliche Kurse sind Präventionsschulungen, Workshops, Trainerausbildungen, Kurse von Schulen und Unis. Zusätzlich muss ein Erste- Hilfe- Kurs (beliebige Länge) gemacht werden, falls der letzte schon mehr als drei Jahre her ist.

Was ist das Institutionelle Schutzkonzept (ISK)?

Der Schutz von Kindern- und Jugendlichen ist uns in der Pfarrei St. Martin Nottuln sehr wichtig. Damit Kinder und Jugendliche sich bei unseren Angeboten sicher fühlen und grenzverletzendes Verhalten nicht vorkommt, haben sich Engagierte in unserer Pfarrei zusammengesetzt und diese Standards für Kinder- und Jugendarbeit verschriftlicht. Im ISK findet ihr einen verbindlichen Verhaltenskodex, den wir euch zu Beginn eures Engagements bitten zu unterschreiben, darüber hinaus seid ihr aufgefordert euch das ISK durchzulesen und euch gemäß diesen Standards zu verhalten. ISK bedeutet Institutionelles Schutzkonzept.

Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei St. Martin Nottuln

Verhaltenskodex
 

Was muss ich in Sachen Erste- Hilfe-Kurs beachten?

Erste- Hilfe- Kurse kannst du bei ganz vielen unterschiedlichen Trägern machen (DRK, Malteser). Damit dir bei dem Kurs keine Kosten entstehen, melde dich zunächst bei dem Kurs an und gib an, dass der Kurs über die BG abgerechnet werden soll. Im Anschluss meldest du dich im Pfarrbüro mit den Infos zum Kurs. Sie stellt dir ein Formular aus, welches du am Tag des Erste- Hilfe- Kurses vorlegst.

Im Nachgang ist eine Erstattung der Kosten leider nicht mehr möglich. 

Welche Vorteile haben die Schulungen?

In den Schulungen wirst du zu unterschiedlichen Themen, die die Kinder- und Jugendarbeit betreffen fit gemacht. Die Schulungen möchten das Beste aus dir herausholen und dir ermöglichen, dass dir die Arbeit mit Kinder- und Jugendlichen leicht fällt. Als Leiter*in muss man viel im Blick haben, die Schulungen möchten deinen Blick schärfen z.B. für die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen.

Ich bin pädagogische Fachkraft (Erzieher*in, Sozialarbeiter*in o.ä.), muss ich die Kurse trotzdem alle besuchen?

Nein! Wenn du beispielsweise Erzieher*in bist, hast du mehr als genug bewiesen, dass du pädagogisch versiert bist. In diesem Fall musst du keine weiteren Schulungen besuchen. Ähnliches gilt für Präventionsschulungen. Solltest du bei deinem Arbeitgeber eine Schulung absolviert haben, kannst du sie einfach bei uns einreichen.

Wo kriege ich eine Ehrenamtsbescheinigung her?

Um die JuLeiCa beantragen zu können, brauchst du eine Bescheinigung der Kirchengemeinde, dass du bei uns in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv bist. Dazu kannst du einfach das Pfarrbüro kontaktieren, das dir die Bescheinigung zeitnah ausstellt.

Gruppenleitergrundkurs mit und ohne Präventionsschulung- was ist zu beachten?

Einige Gruppenleitergrundkurse (in der Regel die Wochenkurse) beinhalten eine sechsstündige Präventionsschulung. Wenn du diesen Kurs besuchst, musst du keinen zusätzlichen Präventionskurs besuchen. Sollte die Präventionsschulung nicht darin enthalten sein (in der Regel Wochenendkurse), musst du eine zusätzliche Schulung besuchen. Ob eine Präventionsschulung enthalten ist, kannst du einfach bei der Kursleitung erfragen.

 

Gottesdienstordnung

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